Die Rechtsform – Genossenschaft

Im Vorfeld zur Gründung der Genossenschaft hatten wir einen Verein gegründet, den Mehrgenerationenwohnen Würzburg e.V.. Er ermöglichte uns in der Vorbereitungs- und Planungsphase als Gruppe handlungsfähig zu sein.

Mittlerweile haben wir uns für die Wirtschaftsform einer Genossenschaft entschieden. Die Gründung erfolgte im Januar 2021. Nach der erfolgreichen Prüfung beim Prüfverband VdW Bayern erfolgte die Eintragung ins Genossenschaftsregister Würzburg am 03.11.2021 unter dem Namen MGWW Wohnungsgenossenschaft eG.

Mit unserem Prüfverband haben wir einen Partner an der Hand, der uns wirtschaftlich und rechtlich beraten und unterstützen kann. So werden wir frühzeitig auf Probleme bei der Finanzierung aufmerksam gemacht und wir haben sehr guten Kontakt zu Fachleuten, wenn Fragen aufkommen. Zudem kann eine externe, objektive Prüfung denjenigen ein gutes Gefühl geben, die in das Projekt viel Geld investieren, welches sie selbst durch viel Kraft erarbeiten mussten.

Warum eine Genossenschaft?

Für den Erwerb einer Immobilie benötigen wir eine Rechtsform, mit der wir wirtschaften können. Dazu brauchen wir Kredite und müssen Eigenkapital einsammeln. Aufgrund von Unterschieden bei Einkommen- und Vermögen und damit auch der Kreditwürdigkeit der Mitglieder, wird die Gesamtfinanzierung des Projektes über die Rechtsform Genossenschaft laufen. Einige Menschen können mehr einlegen, so dass fehlende wirtschaftliche Ressourcen von Anderen kompensiert werden können. Dies ist ein Teil unseres Solidaritätsgedankens.

Eigentum von Allen

Uns ist wichtig, dass das Gesamtprojekt immer Eigentum von Allen bleibt und nicht privatisiert wird, wie z. B. in einer Eigentümergemeinschaft. Alle Mitglieder unserer Gruppe besitzen Mitspracherecht bezüglich aller die Genossenschaft und das gesamte Projekt betreffenden Themen.

Finanzierung

Die Genossenschaft benötigt Eigenkapital, um eine Finanzierung aufzustellen. Die notwendige Eigenkapitalquote von 33% muss zum großen Teil von den Mitgliedern als Pflichteinlage aufgebracht werden. Für einen Teil der Wohnungen können dafür zudem Fördergelder für geförderten Wohnraum genutzt werden.
Die verbleibenden 67% der Bauerstellungskosten werden zu einem großen Teil durch zinsgünstige Kredite und ggf. Fördergelder durch Förderprogramme der KFW-Bank für einen energetisch hohen Baustandard (KFW40+NH) finanziert (Mehr zum Bauen unter Immobilie). Weitere kleinere Bausteine können Zuschüsse für Holzbau, Förderung von Gemeinschaftsräumen und Barrierefreiheit sein. Für den Rest benötigen wir klassische Bankkredite. Die anfallenden Raten werden auf die Nutzungsgebühren (entsprechend einer Miete) umgelegt.

Investierende Mitglieder

Die Genossenschaft hat die Möglichkeit, investierende Mitglieder aufzunehmen. Dies können externe Personen sein, die Kapital sicher und in einem guten Projekt anlegen möchten. Zudem können finanziell weniger gut aufgestellte Mitglieder Familie, Freunde oder Bekannte darum bitten, als investierendes Mitglied gewidmetes Kapital einzulegen und so eine Teilnahme am Projekt zu ermöglichen.

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